| 
					ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN für Endkunden
 
 A) Allgemeines:
 
 1. 1. Sämtliche Angebote, Aufträge, Lieferungen und 
					Leistungen der A. Kampl KG (im Folgenden kurz „Verkäufer“ 
					genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- 
					und Lieferbedingungen. Der Käufer anerkennt dieselben und 
					verzichtet auf die Geltendmachung eventuell eigener 
					Einkaufsbedingungen. Vom Verkäufer wird anderen Bedingungen 
					ausdrücklich widersprochen. Diese Verkaufs- und 
					Lieferbedingungen gelten – solange sie nicht abgeändert oder 
					ersetzt werden - als Rahmenvereinbarung auch für alle 
					weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
 
 2. 2. Angebote des Verkäufers verstehen sich stets 
					freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als vom 
					Verkäufer angenommen, wenn sie vom Verkäufer schriftlich 
					bestätigt werden (Auftragsbestätigung). Weicht die 
					schriftliche Bestätigung von der Bestellung ab, so kommt der 
					Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung zustande. 
					Falls der Käufer dem Verkäufer eine E-Mail-Adresse bekannt 
					gegeben hat, gelten Erklärungen des Verkäufers an den Käufer 
					auch dann als „schriftlich“ im Sinne dieser Verkaufs- und 
					Lieferbedingungen, wenn sie per E-Mail an die vom Käufer 
					angegebene Adresse geschickt werden. Umgekehrt gelten auch 
					Erklärungen des Käufers, die dieser per E-Mail an den 
					Verkäufer schickt, als „schriftlich“ im Sinne dieser 
					Verkaufs- und Lieferbedingungen.
 
 3. 3. Der Verkäufer behält sich Änderungen in Farben, 
					Spezifikation und technischen Merkmalen ohne vorherige 
					Benachrichtigung vor, soweit dies dem Käufer - insbesondere 
					weil die Änderung geringfügig und sachlich gerechtfertigt 
					ist -zumutbar ist. Der Verkäufer übernimmt für etwaige 
					Abweichungen auf Prospekten sowie für allfällige Druckfehler 
					keine Gewähr.
 
 4. 4. Sämtliche Vereinbarungen der Parteien bedürfen bei 
					sonstiger Unwirksamkeit der Schriftform im Sinne dieser 
					Verkaufs- und Lieferbedingungen.
 
 B) Lieferung:
 
 1. Wenn nicht ausdrücklich verbindliche Lieferzeiten 
					zugesagt wurden, gelten angegebene Lieferzeiten nur 
					annähernd. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, 
					Betriebsstörung und vom Verkäufer nicht zu vertretende 
					Nichtbelieferung durch Zulieferer verlängern die Lieferzeit 
					für die Dauer der Behinderung. Die vorgezeichneten Umstände 
					sind vom Verkäufer auch dann nicht zu vertreten, wenn sie 
					während eines bereits vorliegenden Verzuges auftreten. 
					Verzögert sich hierdurch die in der Auftragsbestätigung 
					angegebene Lieferzeit jedoch um mehr als zwei Monate, sind 
					Käufer und Verkäufer berechtigt, ohne weitere Nachfrist vom 
					Vertrag zurückzutreten.
 
 Der Verkäufer kommt seiner Lieferverpflichtung dadurch nach, 
					dass er die Ware einem Spediteur, Frachtführer oder einer 
					sonst zur Versendung bestimmten Person übergibt. Damit geht 
					die Haftung für Gefahr und Zufall auf den Käufer über. Eine 
					Versicherung der Sendung erfolgt nur aufgrund einer 
					gesonderten schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall und 
					ausschließlich auf Kosten des Käufers.
 
 Die Lieferung erfolgt ab Lager Zeltweg gegen Vorauszahlung 
					mittels Überweisung. Die Versendungskosten gehen zu Lasten 
					des Käufers. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die 
					tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen 
					Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am 
					Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und 
					Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. 
					Die genaue Höhe der Versendungskosten in Abhängigkeit vom 
					Bestimmungsort ist im Preisteil angegeben. Teillieferungen 
					sind zulässig.
 
 2. Die Lieferpflicht des Verkäufers ruht, solange der Käufer 
					mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Sollte die 
					Kreditwürdigkeit des Käufers durch eine ungünstige Auskunft 
					in Frage gestellt werden, ist der Verkäufer berechtigt, vor 
					der Lieferung eine angemessene Sicherung nach seinem 
					Ermessen - insbesondere auch Vorauszahlung oder Bürgschaft - 
					zu fordern. Wird die Sicherung vom Käufer nicht fristgerecht 
					erbracht, ist der Verkäufer berechtigt, ohne weitere 
					Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des 
					Rücktrittes hat der Verkäufer die Wahl, vom Käufer 
					pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20 % des 
					Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich 
					entstandenen Schadens zu begehren.
 
 1. 3. Hat der Käufer die Ware nicht wie vereinbart 
					übernommen (Annahmeverzug), so gehen Gefahr und Zufall auf 
					den Käufer über und ist der Verkäufer nach erfolgloser 
					Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder selbst 
					einzulagern und dem Käufer hierfür eine Lagergebühr von 0,1 
					% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag 
					in Rechnung zu stellen, oder die Ware auf Kosten und Gefahr 
					des Käufers bei einem dazu befugten Gewerbsmanne 
					einzulagern. Gleichzeitig ist der Verkäufer berechtigt, 
					entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach 
					Setzung einer angemessenen, mindestens zwei Wochen 
					umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Für den 
					Fall des Rücktrittes kann der Verkäufer vom Käufer 
					pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20 % des 
					Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich 
					entstandenen Schadens begehren.
 
 C) Eigentumsvorbehalt:
 
 1. 1. Die vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben bis zur 
					vollen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung 
					in seinem Eigentum. Der Käufer darf bis zur vollständigen 
					Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die 
					Vorbehaltsware bei sonstigem Schadenersatz nicht verfügen, 
					sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken 
					oder verleihen. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer 
					werden vom Käufer in den Grenzen des § 15 
					Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an den Verkäufer 
					abgetreten.
 
 2. 2. Bei Pfändung der Vorbehaltsware oder sonstigen 
					Eingriffen Dritter in das Eigentumsrecht des Verkäufers ist 
					dieser vom Käufer sofort zu benachrichtigen. Die Kosten 
					notwendiger Interventionen zur Sicherung bzw. Rettung des 
					Eigentums des Verkäufers sind vom Käufer zu tragen.
 
 3. 3. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch 
					den Verkäufer liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn 
					dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist der 
					Verkäufer berechtigt, dem Käufer angefallene Transport- und 
					Manipulationsspesen zu verrechnen.
 
 4. 4. Der Käufer trägt das volle Risiko für die 
					Vorbehaltsware, insbesondere trägt er die Gefahr des 
					Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
 
 D) Preise und Zahlungen:
 
 1. 1. Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste des 
					Verkäufers verlieren alle vorangegangenen Preislisten ihre 
					Gültigkeit. Die Preisbildung erfolgt zu der am Tage der 
					Vereinbarung gültigen Preisliste des Verkäufers 
					ausschließlich in EURO inklusive Mehrwertsteuer in der 
					gesetzlichen Höhe.
 
 2. 2. Ein Aufrechnungsrecht seitens des Käufers ist 
					ausgeschlossen, es sei denn, dass der Verkäufer 
					zahlungsunfähig ist, die Gegenforderung im rechtlichen 
					Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Käufers steht, die 
					Gegenforderung ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig 
					festgestellt ist. Forderungen gegen den Verkäufer dürfen 
					ohne seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht 
					abgetreten werden.
 
 3. 3. Für nachträglich angeforderte Gutachten jeglicher Art 
					werden € 12,– inklusive gesetzliche Mehrwertsteuer in 
					Rechnung gestellt.
 
 E) Mängelrügen/Gewährleistung:
 
 1. 1. Der Käufer hat allfällige Mängel dem Verkäufer jeweils 
					unverzüglich nach Erkennbarkeit anzuzeigen und mangelhafte 
					Ware auf eigene Kosten an den Verkäufer zurück zu senden.
 
 2. 2. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen den 
					Käufer weder zur Beanstandung der gesamten Lieferung noch 
					zur Zurückbehaltung des gesamten Entgeltes. Sind nur Teile 
					einer Lieferung mangelhaft, so kann der Verkäufer die 
					Instandsetzung oder Ersatzlieferung hinsichtlich dieser 
					Teile von der vorherigen Zahlung jenes Anteiles des 
					Gesamtkaufpreises abhängig machen, der auf den mangelfreien 
					Teil der Lieferung entfällt.
 
 3. 3. Für alle Nachteile und Schäden, die dadurch entstehen 
					oder beeinflusst werden, dass der Käufer 
					Produktbeschreibungen, Gebrauchsanweisungen, 
					Einbauanleitungen und sonstige Hinweise des Verkäufers 
					und/oder des Herstellers nicht beachtet oder weitere 
					Abnehmer und/oder Benutzer auf diese nicht ausreichend 
					hingewiesen hat, haftet der Verkäufer, gleich aus welchem 
					Rechtsgrund, nicht.
 
 4. 4. Wettbewerbsfahrzeuge oder dort eingesetzte Teile und 
					Geräte sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
 
 5. 5. Für im Zusammenhang mit einem Kaufgegenstand 
					allenfalls erforderliche Zulassungen jeder Art übernimmt der 
					Verkäufer keinerlei Haftung. Gewährleistungsansprüche, 
					Schadersatzansprüche und sonstige Ansprüche gegen den 
					Verkäufer wegen allfälligen Fehlens von Zulassungen sind 
					gänzlich ausgeschlossen. Es obliegt allein dem Käufer, 
					allenfalls erforderliche Zulassungen jeder Art auf eigene 
					Kosten selbst zu erwirken.
 
 6. 6. Aus Garantieversprechen von Herstellern können vom 
					Käufer keine Ansprüche gegen den Verkäufer abgeleitet 
					werden.
 
 F) Erfüllungsort, anzuwendendes Recht 
					und Vertragssprache:
 
 1. 1. Erfüllungsort ist Zeltweg bzw. Judenburg.
 2. 2. Für diese Verkaufs- und Lieferbedingungen und die 
					gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer 
					gilt das Recht der Republik Österreich. Unter Ausschluss von 
					Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
 3. 3. Einzige Vertragssprache ist deutsch.
 
 I) Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- 
					und Lieferbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen 
					Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen 
					Bedingung gilt diejenige als vereinbart, welche dem Sinn und 
					Zweck der unwirksamen Bedingung entspricht.
 
 J) Datenschutz, Adressen Änderung und Urheberrecht Der 
					Käufer erteilt seine Zustimmung, dass auch die im 
					Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in 
					Erfüllung dieses Vertrages vom Verkäufer 
					automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. 
					Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Änderungen seiner 
					Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das 
					vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig 
					vollständig erfüllt ist. Wird diese Mitteilung unterlassen, 
					so gelten Erklärungen auch dann als dem Käufer zugegangen, 
					falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet 
					werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen 
					bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen 
					und dergleichen stets geistiges Eigentum des Verkäufers; der 
					Käufer erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- 
					oder Verwertungsrechte.
 
 ÄNDERUNGEN UND DRUCKFEHLER VORBEHALTEN.
 
 Stand: 2006
 
 |